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Verwendung der Bezeichnung "Reine" in Verbindung mit Kühen aus dem Val d'Hérens auf der Etikettierung von Weinflaschen

Albert Biollaz SA nahm das Urteil des Bundesgerichts vom 5. Juni 2023 zur Kenntnis, nachdem sie gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Berufung eingelegt hatte.


Albert Biollaz SA nimmt zur Kenntnis, dass sie nach Ansicht des Bundesgerichts nun nicht mehr berechtigt ist, wie jeder andere Weinkellerei, ob Walliser oder nicht, die Bezeichnung "Reine" in Verbindung mit Kühen aus dem Val d'Hérens in der Etikettierung ihrer Produkte zu verwenden, obwohl Albert Biollaz SA bereits seit 2008 mehrere ihrer Weine als Cuvée des Reines vermarktet hat. Als die Brüder Bétrisey 2016 die Marke anmeldeten, die wir seit 8 Jahren benutzten, drohte Christophe Bétrisey uns mit dem Gang vor Gericht. Um des lieben Friedens willen, da der Unterzeichner sein landwirtschaftliches Grundstück an Antoine Bétrisey, seinen Bruder und Teilhaber, verpachtet, hat Albert Biollaz SA beschlossen, dieses Mal den Begriff "La Réserve des Reines" zu schützen.

Wenn diese Änderung nicht vorgenommen worden wäre, könnte Albert Biollaz SA immer noch die Cuvée des Reines verwenden, da diese vor dem Datum der Hinterlegung der Marke durch die Familie Bétrisey verwendet wurde. Albert Biollaz SA bedauert die Ansicht des Bundesgerichts, dass eine Verwechslungsgefahr durch die einfache Verwendung des Wortes "Reine" in der Bezeichnung eines Weins besteht, obwohl auf dem Etikett jeder Flasche klar der Name des Winzers angegeben ist. Die Albert Biollaz SA ist der Ansicht, dass jeder Verbraucher genügend Weitblick besitzt, um zu erkennen, dass die Weine, die er kauft, nicht von demselben Kellermeister hergestellt werden. Albert Biollaz SA ist sich bewusst, dass jeder Verbraucher, der eine Flasche Fendant kauft, seine Wahl auf der Grundlage des Einkäufers und nicht auf der Grundlage der von diesem verwendeten Bezeichnung trifft.
Die Albert Biollaz SA bedauert ebenfalls, dass nunmehr nur ein Weinkellermeister aus dem Kanton Wallis in den Augen des Bundesgerichts berechtigt zu sein scheint, den Begriff "Reine" in der Bezeichnung seiner Weine zu verwenden, da dieser Begriff eine Kuh aus dem Val d'Hérens bezeichnet. Die Albert Biollaz SA war der Ansicht, dass der Verweis auf die Kuh aus dem Val d'Hérens ein kantonales Erbe darstelle und dass der Verweis auf diese Kuh in der Etikettierung von Weinprodukten nur das Allheilmittel eines einzigen Einkäufers sein könne!

Wenn beispielsweise die Vereinigung der Freunde der Königinnen anlässlich ihres Jubiläums einen Erinnerungswein vermarkten möchte, darf sie die Bezeichnung "Vereinigung der Freunde der Königinnen" nicht auf dem Etikett verwenden, da das Wort "Königin" für einen Wein gemäß dieser Entscheidung der Familie Bétrisey gehört.
Albert Biollaz SA, die letztes Jahr vom Grand Prix des Vins Suisse für ihren Wein "La Canaille" von La Réserve des reines als einen der sechs besten Rosés der Schweiz ausgewählt wurde, denkt über eine neue Bezeichnung für die Vermarktung eines Teils ihrer Weine nach, deren Exzellenz anerkannt wurde und die von den Verbrauchern, den einzig wahren Richtern, gelobt werden.

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